E216L
REACH-Information
Erklärung zur Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH).
Die Hengst SE erfüllt alle Anforderungen der REACH-Verordnung. Die Hengst SE unterstützt die Ziele der REACH-Verordnung in vollem Umfang. Der Gesundheits- und Umweltschutz ist uns eine dauerhafte Verpflichtung, die wir in unseren Prozessen der Entwicklung, Herstellung, Verwendung und Entsorgung unserer Produkte / Erzeugnisse stets beachten.
Wir verfolgen laufend die Änderungen der REACH-Verordnung und die Entwicklung der Kandidatenliste. Sollten neue Stoffe auf der Kandidatenliste veröffentlicht werden, prüfen wir, ob unsere Erzeugnisse davon betroffen sind.
Produkt: E216L
Dieses Produkt enthält nach uns vorliegenden Informationen Artikel mit folgendem/folgenden Stoff(en) der Kandidatenliste für besonders besorgniserregende Stoffe in Konzentrationen über 0,1 Massenprozent (w/w):